Vorbereitung zum Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO
- 3.1
Brief Introduction
Der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO ist nicht mehr aktuellDescription
Bitte beachten Sie. Der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO kann nicht mehr abgelegt werden. Seit 31.12.2020 gilt in DE die Durchführungsverordnung (EU) 2019/945 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und alle Änderungen zur Durchführungsverordnung.
Der Kurs informiert über alle wichtigen Bereiche wenn man mit seiner Drohne/UAV bzw. seinem Modellflieger im deutschen Luftraum unterwegs sein will. Besonders interessant ist dieser Kurs wenn das Fluggerät über 2 kg Abfluggewicht hat oder kommerziell eingesetzt werden soll.
Die abgedeckten Bereiche sind orientiert an den Inhalten der Kenntnisnachweis Prüfung wie sie vom Luftfahrtbundesamt vorgegeben sind.
Requirements
- Requirements
- Interesse am Thema sollte vorhanden sein. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.